什麼是啟蒙?
什麼是啟蒙?WAS IST AUFKLÄRUNG ? 康德給了啟蒙一個定義: 啟蒙是離開自我缺失的幼稚,幼稚是一種無能,無能是知性無法服務於別人。
(
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten
Unmündigkeit , Unmündigkeit ist das Unvermögen ,
sich seines Verstandes ohne Leistung eines anderen zu bedienen )。 為什麼會幼稚呢? 康德說:因為人的懶惰與懦怯(
Faulheit und Feigheit )。 人舒舒服服的活在動物水平,不想動腦筋思考,不想提升自己,於是便幼稚了。 我曾經把啟蒙延伸解釋:啓蒙是人以知性 Verstand 與理性 Vernunft 不斷的自我教育與成長。這個解釋有兩個特點,一是自我教育,就是說,不是別人對你的填鴨式教育,而你只是懶惰的接受,
而是自我啟發式的成長。 第二個特點是知性與理性,就是說把外邊得來的感性經驗,都加以邏輯的整理,藉著這種方法不斷的自我成長,離開幼稚與無能。啟蒙的根本精神是自由思考,不要害怕爭論( Räsonniert ),在自由思考的爭論中,啟蒙自己。
康德在這篇文章中又把他在實踐理性中的重要觀念又提綱飭領的說了一次。 主要是談他的道德法則(
Moralische
Gesetz ),我在前面就說過,康德道德法則的內容:你要常常這樣做,使慾望原則合乎客觀共同的法則(
Handel so,dassdie Maxime deines Willens jedeszeit zugleich als Prinzip einer
allgemeinen Gesetzgebung gelten koenne )。 世俗的說法就是:你要常常這樣做,使慾望服從良心公義。或者說:感性的抒發,要合符理性的判斷。
為什麼感性要服從理性呢? 康德說因為那是道德的義務 Pflicht 。 康德在什麼是啟蒙這篇文章中,又強調宗教的自由,信仰如果不是出了內心的自由選擇,那是沒意義的。他更強調對不同宗教信仰人的 容忍 ( Toleranz ) ,對不同信仰的容忍。
最後他問我們的年代是已經啟蒙了的世紀嗎? 他說不是,但我們的年代是啟蒙的世紀。 ( leben wir jetzt in
einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in
einem Zeitalter der Aufklärung ) 。 這說明了,波普爾的開放世界,是永遠進步的,啟蒙永遠在進行,人的演化是無止境的。我們的文明實際上仍處於嬰兒期,它仍在不斷成長。我們藉助德國海德堡哲學教授
Gadamer
的詮釋學說:為何人類會有信仰不同宗教的問題?那是因為後天環境的風俗教育養成。 在歐洲地區,因為環境風俗,一般人傾向於信基督宗教 ; 阿拉伯地區,一般人傾向於信穆斯林。 我們說:信仰那個宗教,它不是先天的觀念,也無法用邏輯完滿推理,信仰並無真、假、對、錯的問題,因為它的內容屬於不可證實的本體。既然這樣,所以人權宣言就制定宗教信仰的自由與權利。
讓我們在啟蒙的長遠演化過程中,不斷的彼此學習,不是彼此歧視。 歧視別人是何等的容易,但無助問題的解決與進步。人類的宗教矛盾,如族群矛盾是客觀的存在,如此處理這問題呢?
現在我們藉助德國現代哲學家 Jürgen Habermas 的交談理論,他曾在紐約 911 事件後,在德國國會舉行聽證會。我們看看他如何,把民主的公益選舉,與倫理公義聯接起來……。2011-06-08
BEANTWORTUNG DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG
?
Berlinische Monatsschrift.
Dezember-Heft 1784. S. 481-494
AUFKLÄRUNG
ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das
Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet
ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des
Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne
Leitung eines andern zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen
Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.
Faulheit
und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Menschen, nachdem
sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen [A482] (naturaliter maiorennes),
dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird,
sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe
ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich
Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich
mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur
bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich
übernehmen. Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze
schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich
ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die
Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh
zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen
Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperreten,
wagen durften, so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn
sie es versuchen, allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß
nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein
ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von
allen ferneren Versuchen ab.
Es ist
also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur
gewordenen Unmündigkeit [A483]
herauszuarbeiten. Er hat sie sogar liebgewonnen und ist vorderhand wirklich
unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den
Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge
eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind
die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde
dennoch auch über den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil
er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige,
denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der
Unmündigkeit herauszuwickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.
Daß aber
ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn man ihm
nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige
Selbstdenkende, sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen Haufens
finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben,
den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes
Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei:
daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden,
sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner
Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu aufgewiegelt [A484] worden; so schädlich ist es,
Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die oder
deren Vorgänger ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam
zur Aufklärung gelangen. Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall
von persönlichem Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger
Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern
neue Vorurteile werden, ebensowohl als die alten, zum Leitbande des
gedankenlosen großen Haufens dienen.
Zu dieser
Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die
unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von
seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen. Nun
höre ich aber von allen Seiten rufen: Räsonniert nicht! Der Offizier
sagt: Räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert nicht,
sondern bezahlt! Der Geistliche: Räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein
einziger Herr in der Welt sagt: Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber
ihr wollt, aber gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit.
Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich, welche nicht, sondern
ihr wohl gar beförderlich? – Ich antworte: Der öffentliche Gebrauch
seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter
Menschen zustande [A485] bringen;
der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt
sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich
verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft
denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der
Leserwelt macht. Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in
einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner
Vernunft machen darf. Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse des
gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittelst dessen
einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durch
eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken
gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu
werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt zu räsonnieren; sondern man muß
gehorchen. Sofern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als Glied eines
ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in
der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen
Verstande durch Schriften wendet, kann er allerdings räsonnieren, ohne daß
dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum Teile als passives Glied
angesetzt ist. So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von
seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste [A486] über die Zweckmäßigkeit oder
Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen. Es kann
ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrter über die Fehler im
Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung
vorzulegen. Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu
leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm
geleistet werden sollen, als ein Skandal, (das allgemeine Widersetzlichkeiten
veranlassen könnte), bestraft werden. Ebenderselbe handelt demohngeachtet der
Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die
Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich
seine Gedanken äußert. Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen
Katechismusschülern und seiner Gemeine nach dem Symbol der Kirche, der er
dient, seinen Vortrag zu tun, denn er ist auf diese Bedingung angenommen
worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle
seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in
jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und
Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem
Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn was er zufolge seines Amts als
Geschäftträger der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung [A487] dessen er nicht freie Gewalt
hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im
Namen eines andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche
lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er
zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er
selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag er
sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist,
daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts
der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er
das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten
können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer
von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch,
weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große Versammlung ist; und
in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es auch nicht sein,
weil er einen fremden Auftrag ausrichtet. Dagegen als Gelehrter, der durch
Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt spricht, mithin der
Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer
uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in
seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder des Volks [A488] (in geistlichen Dingen)
selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung
der Ungereimtheiten hinausläuft.
Aber
sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung
oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern selbst nennt),
berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu
verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über jedes ihrer
Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen und diese so gar zu
verewigen? Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf
immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen
würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte er auch durch die
oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten Friedensschlüsse
bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören,
das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß,
seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von
Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten. Das
wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung
gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen
dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise
genommen, zu verwerfen. Der Probierstein [A489] alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann,
liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen
könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung eines bessern, auf
eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen: indem
man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in
der Qualität eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften, über das
Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen
die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in die
Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewähret worden,
daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen
Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu
nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer
veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen zu
hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche,
von niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung auch nur binnen
der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen, und dadurch einen Zeitraum in
dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten und
fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig zu machen ist
schlechterdings unerlaubt. Ein Mensch kann zwar für seine Person [A490] und auch alsdann nur auf
einige Zeit in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber
auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die
Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit
Füßen treten. Was aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf,
das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen; denn sein
gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten Volkswillen in
dem seinigen vereinigt. Wenn er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeinte
Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung zusammenbestehe, so kann er seine
Untertanen übrigens nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils
willen zu tun nötig finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß
nicht einer den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung
desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten. Es tut selbst seiner Majestät
Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine
Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner
Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht
tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra grammaticos,
als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt soweit erniedrigt,
den geistlichen Despotism einiger Tyrannen [A491] in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.
Wenn denn
nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so
ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung. Daß
die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen, schon imstande
wären oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres
eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern sicher und gut zu bedienen, daran
fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich
dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung oder
des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit allmählich weniger
werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses
Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung oder das Jahrhundert FRIEDERICHS.
Ein
Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet zu sagen, daß er es für Pflicht
halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen
darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz
von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren Welt und
Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche
Geschlecht der Unmündigkeit, wenigsten von seiten der Regierung, entschlug und
jedem frei ließ, sich [A492] in
allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen.
Unter ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht,
ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten
in der Qualität der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung
darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht
eingeschränkt ist. Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus,
selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden
Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei
Freiheit für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das
mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach
aus der Rohigkeit heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin
zu erhalten.
Ich habe
den Hauptpunkt der Aufklärung, d. i. des Ausganges der Menschen aus ihrer
selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen gesetzt,
weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein
Interesse haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen, überdem auch jene
Unmündigkeit, so wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen
ist. Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt,
geht noch weiter und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung
[A493] es ohne Gefahr sei, seinen
Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft öffentlichen Gebrauch
zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit
einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen;
davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen
vorging, welchen wir verehren.
Aber auch
nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten fürchtet,
zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der
öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen
darf: Räsonniert, soviel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht!
So zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge;
sowie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet,
darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit scheint
der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von
jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen
auszubreiten. Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den
sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken,
ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des
Volks, (wodurch dies der Freiheit zu handeln [A494] nach und nach fähiger wird),
und endlich auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr
selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist,
seiner Würde gemäß zu behandeln.¹
Königsberg in Preußen, den 30. Septemb. 1784